Die Wachmannstrasse e.V.

Der Verein

Ausgezeichnete Wachmannstraße

Der Verein ist eine Initiative privater Anwohner, Hauseigentümer und der Geschäftsinhaber. Unser Ziel: Das Zusammenleben und die Lebensqualität des ‘Quartiers Wachmannstraße’ zu stärken und zu fördern. Der Verein ist die erste freiwillige Standortgemeinschaft Bremens mit zur Zeit ca. 130 Mitgliedern, gegründet 2001. Die Bremer Stadtkampagne 2004 zeichnete den Verein Wachmannstraße als ‘besonders vorbildhaftes Projekt’ aus. 2006 ist der Verein mit dem Verkehrsprojekt ‘Geschwindigkeitsmesstafel’ wieder nominiert worden.
Mehr zu den Projekten finden Sie hier.

Der Verein finanziert seine Arbeit durch die Mitgliedsbeiträge: Gewerbliche Mitglieder engagieren sich mit 100 Euro im Jahr, Anwohner mit 40 Euro im Jahr. Wir kümmern uns um die Vertretung der Interessen unseres Quartiers gegenüber und mit Behörden, der Politik und Institutionen.

Die Vereinsprojekte bisher

  • Wachmannstraßenfest: das beliebte Fest im Juli, mit Kultur, Tanz, Spiel und Spaß
  • Candlelight-Shopping: das sinnliche Einkaufsvergnügen im Advent, bei Kerzenschein, mit Musik und Kultur
  • Aufwertung der Straße – und das nicht nur durch Schönheitskosmetik
  • Wochenmarkt auf dem Benqueplatz
  • aktive Nachbarschaft
  • Bepflanzung des Grünstreifens
  • ergänzende Straßenreinigung
  • kulturelle Belebung des Stadtteils – auch in Zusammenarbeit mit dem lokalen Kulturnetzwerk Schwachhauser Kulturkataster

Zukünftige Projekte

  • Belebung des Benqueplatzes mit Kultur und Spielflächen

Der Vorstand – engagiert und rege

Die im Vorstand engagierten Mitglieder denken, planen und organisieren rund um bestehende und neue Projekte für die Wachmannstraße.
In der praktischen Arbeit wurde der Vorstand durch den Kulturausschuss unterstützt, dessen wichtigste Aufgaben die Organisation des Straßenfestes im Sommer und des Candlelight-Shoppings im Herbst sind. Auch um so kleine, aber dennoch wichtige Angelegenheiten wie die Straßenreinigung, hat sich der Ausschuss gekümmert.

Im Laufe der Zeit hat sich das getrennte Arbeiten von Vorstand und Kulturausschuss mehr und mehr als unpraktisch erwiesen.
Auf der Jahreshauptversammlung 2019 wurde daher beschlossen, den Vorstand des Vereins um den Kulturausschuss zu erweitern und die anstehenden Aufgaben gemeinsam zu planen und umzusetzen.

Die Wachmannstraße wird für engagierte Kulturschaffende immer attraktiver. Galerien und Ateliers siedeln sich hier an.
Der Kulturausschuss des Vereins hat sich während des Umbaus der Wachmannstraße 2005 mit viel beachteten Aktionen in Bremen bekannt gemacht.
Der Verein kooperiert unter anderem mit der Initiative “Kulturkataster” (www.kulturkataster.de), in der sich Künstler und kulturell Aktive vernetzen. Viele Male wurde die Straße seitdem zur „längsten Galerie Bremens“.

All diese Aufgaben werden nun innerhalb des vergrößerten Vorstands bearbeitet, der sich auf Ihre Ideen und Anregungen freut.

Der Vorstand besteht aus:

Joachim Vallée ( Vorsitzender )
Christoph Blöcher ( Schatzmeister )
Tanja von Daak
Ulla Dopatka
Betina Festerling
Kathrin Kaiser
Jürgen Klecha-Wellmann
Sybille Kroczek-Graul
Suzanne Lingke

Offen für besondere Mitglieder

Wir freuen uns über fünf Ehrenmitglieder im Verein Wachmannstraße.

WERNER DAMKE ehemaliger Bürgerparkdirektor. Wegen seiner Verdienste um den Bürgerpark und der guten Nachbarschaft zum Quartier wurde er das 1. Ehrenmitglied.

TRUDEL MIDDELKAMP ( 1908-2011 ) wurde anlässlich ihres 101. Geburtstags zum Ehrenmitglied ernannt. Sie lebte jahrelang bei ihrer Tochter in der Wachmannstraße. Middelkamp hat das Bürgerhaus Weserterrassen aktiv unterstützt und dessen Trägerverein mitbegründet.

HEIKE NEUGEBOHRN ist seit über 20 Jahren das freundliche Gesicht von DHL und als Paketfahrerin kennt sie sich gut aus in der Wachmannstraße.

GERHARD SCHRÖDER war mehr als 40 Jahre (!) Postbote in der Wachmannstraße – bekannt und beliebt. Er hat seit über einem Vierteljahrhundert erlebt, wie sich die Straße und das Quartier gewandelt haben.
Artikel Weser-Kurier / 07.04.2013: Wachmannstraße ehrt Briefträger
Artikel Weser-Kurier / 01.11.2010: Gerhard Schröder bringt die Post

WERNER MÜHL war von 1996 bis 2010 Ortsamtsleiter der Stadtteile Schwachhausen/Vahr.
Mühl hat sich sehr aktiv und engagiert für die Stärkung des Stadtteilzentrums Schwachhausen/Vahr eingesetzt. Diese Leistungen sollen mit der 5. Ehrenmitgliedschaft durch den Verein gewürdigt werden.

Offen für Mitmacher

60 zu 40 – so lautet der erfolgreiche Mix aus Geschäftsleuten und Anwohnern aus denen sich die ca. 130 Mitgliedschaften des Vereins Wachmannstraße zusammensetzen. Gewerbetreibende und Anwohner gemeinsam im Verein für ihr Quartier, das ist einzigartig in Bremen. Mitmachen kann jede und jeder, der und die dieses lebendige und offene Quartier unterstützen möchte – als aktives oder als passives Mitglied. Wir freuen uns auf Sie.

So werden Sie Mitglied

Bitte laden Sie den Mitgliedsantrag herunter, füllen Sie ihn aus und lassen Sie ihn uns per Post oder per Mail zukommen. Oder kommen Sie persönlich vorbei.

Satzung

§1

  1. Der Verein führt den Namen Die Wachmannstraße. Er ist als rechtsfähiger Verein in das Vereinsregister eingetragen worden und führt nach der Eintragung den Zusatz e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen.
  3. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Rechnungsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am darauffolgenden 31. Dezember.

§2

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Geschäftsentwicklung, der Anwohnqualität, Pflege der Nachbarschaftsbeziehungen und die Initiierung kulturellerAktivitäten in der Wachmannstraße.
  2. Von den Mitgliedern können Mitgliedsbeiträge erhoben werden.
  3. Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Anspruch des Vereins auf Zahlungen der Jahresbeiträge besteht auch für den Fall des Ausschlusses oder Austritts.
  4. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Jahresbeiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
  5. Mitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, zahlen einen Jahresbeitrag anteilig nach Monaten.

§3

  1. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Bürgerparkverein e. V. Bremen
  5. Ausscheidende Mitglieder sind am Vereinsvermögen nicht beteiligt.

§4

  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
  2. Die Aufnahme der Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei Ablehnung der Aufnahme ist innerhalb eines Monats Berufung an die Mitgliederversammlung schriftlich zulässig; die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch Tod, bei juristischen Personen auch im Konkursfall. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Beitrag ist für das Kalenderjahr, in dem der Austritt erfolgt, noch zu zahlen.
    Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand und ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei Satzungsverstoß oder sonstigem vereinsschädigendem Verhalten. Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats Berufung an die Mitgliederversammlung schriftlich zulässig; die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig.

§5

  1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu zehn stellvertretenden Vorsitzenden, u. dem/der Schatzmeister/in.
    Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vertreten durch die/den Vorsitzende(n) und den Schatzmeister gemeinsam; bei Verhinderung eines von beiden tritt ein(e) stellvertretende® Vorsitzende® an dessen Stelle. Der Fall der Verhinderung bedarf keines Nachweises.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur nächsten ordentlichen Wahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus und ist der Vorstand dadurch nicht mehr ausreichend besetzt, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vertreter bestimmen.

§6

  1. Die Mitgliederversammlungen finden jährlich einmal und im übrigen nach Bedarf statt. Die Versammlungen werden vom Vorstand schriftlich und mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Jede ordnungsgemäß eingeladene Versammlung ist beschlussfähig.
  2. Anträge zu den Versammlungen sind spätestens fünf Tage vorher beim Vorstand schriftlich einzureichen. Den Vorsitz in der Versammlung führt ein von der Mitgliederversammlung zu bestimmendes Mitglied.
  3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgaben – Entgegennahme der Berichte des Vorstands – Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer – Entlastung des Vorstandes – Wahl der Vorstandsmitglieder – Wahl der Rechnungsprüfer – Beitragsfestsetzungen – Beschlussfassung über Satzungsänderungen sowie alle sonst aus dem Gesetz und dieser Satzung sich ergebender Aufgaben.
  4. Sämtliche, mit Ausnahme einer Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins notwendigen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Wahlen wird offen abgestimmt, es sei denn, ein Mitglied wünscht geheime Wahl. Satzungsänderungen, ausgenommen Änderungen des Vereinszwecks, bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln (¾) der anwesenden Mitglieder. (§ 33 BGB) Änderungen des Vereinszwecks (§2) können nur nach den Regeln des §7 stattfinden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Enthaltungen bleiben außer Betracht.
  5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem von diesem zu Beginn jeder Versammlung zu bestimmenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  6. Zur Prüfung der Jahresrechnung des Vereins sind durch die Mitgliederversammlung jeweils zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Wiederwahl ist zulässig.

§7

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.
  2. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher Vereinsmitglieder. Falls eine solche Anzahl von Mitgliedern nicht vertreten ist, muss der Vorstand eine neue Versammlung einberufen, die dann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.

Spenden

Der Verein finanziert seine Arbeit durch die Mitgliedsbeiträge: Gewerbliche Mitglieder engagieren sich mit 100 Euro im Jahr, Anwohner mit 40 Euro im Jahr.

Aber natürlich reicht die Summe der Mitgliedsbeiträge nicht, um das Wachmannstraßenfest und das Candlelightshopping veranstalten zu können. Hier helfen uns unsere gewerblichen Mitglieder stets mit erheblichen Kostenbeteiligungen und manche/r Anwohner/in lässt uns zu diesen oder auch allgemeinen Zwecken eine Spende zukommen.

Wenn Sie unseren Verein ebenfalls unterstützen wollen, können Sie das gerne tun. Unsere IBAN: DE51 2905 0101 0001 7221 31. Selbstverständlich erhalten Sie eine Bestätigung. Allerdings können wir nicht die Nutzung für steuerbegünstigte Zwecke bescheinigen, da wir diesen Status (noch) nicht besitzen.

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"… gelebte Nachbarschaft und die perfekte Symbiose aus Wohnen und Einkaufen."
Ralph Saxe
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